I.
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft und auf Zahlung des Regelunterhalts in Anspruch. Das Amtsgericht hat nach Einholung eines blutgruppenserologischen Gutachtens und eines ergänzenden DNA-Gutachtens sowie eidlicher Vernehmung der Kindesmutter antragsgemäß entschieden. Die gegen das amtsgerichtliche Urteil gerichtete Berufung des Beklagten hatte keinen Erfolg. Mit der Revision will der Beklagte sein Begehren auf Klageabweisung weiter verfolgen.
II.
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