I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 6. Juni 2018 geändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der Beteiligte zu 2 nicht der Vater des Beteiligten zu 1 ist.
II. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Die Beteiligten tragen die ihnen im Beschwerdeverfahren sowie im Verfahren erster Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 € festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|