BGH vom 25.06.1986
IVb ZB 83/85
Normen:
ZPO § 342, § 516, § 629 ;
Fundstellen:
BGHR ZPO § 342 Einspruchswirkung 1
BGHR ZPO § 629 Abs. 1 Entscheidungsteile 1
DRsp IV(415)177e
DRsp IV(418)236a
DRsp-ROM Nr. 1992/3648
FamRZ 1986, 897
MDR 1987, 39

Anfechtung eines auf teilweiser Säumnis eines Ehegatten beruhenden Verbundurteils

BGH, vom 25.06.1986 - Aktenzeichen IVb ZB 83/85

DRsp Nr. 1992/3647

Anfechtung eines auf teilweiser Säumnis eines Ehegatten beruhenden Verbundurteils

»Ist in einem Verbundurteil teilweise aufgrund der Säumnis einer Partei entschieden worden, hat der von der säumigen Partei eingelegte Einspruch - durch den das Verfahren über den durch Versäumnisurteil entschiedenen Teil in die frühere Lage zurückversetzt wurde - keinen Einfluß auf den Lauf der Frist für ein Rechtsmittel gegen die nicht aufgrund der Säumnis erlassenen Urteilsteile.«

Normenkette:

ZPO § 342, § 516, § 629 ;