Anfechtung eines auf teilweiser Säumnis eines Ehegatten beruhenden Verbundurteils
BGH, vom 25.06.1986 - Aktenzeichen IVb ZB 83/85
DRsp Nr. 1992/3647
Anfechtung eines auf teilweiser Säumnis eines Ehegatten beruhenden Verbundurteils
»Ist in einem Verbundurteil teilweise aufgrund der Säumnis einer Partei entschieden worden, hat der von der säumigen Partei eingelegte Einspruch - durch den das Verfahren über den durch Versäumnisurteil entschiedenen Teil in die frühere Lage zurückversetzt wurde - keinen Einfluß auf den Lauf der Frist für ein Rechtsmittel gegen die nicht aufgrund der Säumnis erlassenen Urteilsteile.«