Anfechtung eines Vaterschaftsanerkenntnisses nach DDR-Recht
OLG Hamm, Urteil vom 30.09.1994 - Aktenzeichen 29 U 132/93
DRsp Nr. 1995/7534
Anfechtung eines Vaterschaftsanerkenntnisses nach DDR-Recht
»1. Minderjährige Kinder hatten nach § 59 DDR-FGB kein eigenes Klagerecht zur Anfechtung des Vaterschaftsanerkenntnisses.«2. Die zweijährige Anfechtungsfrist des § 1600i Abs. 1BGB beginnt nach Art. 234 § 7 Abs. 2EGBGB für ein minderjähriges Kind aus den neuen Ländern frühestens mit dem Beitritt am 3.10.1990, da gemäß § 59 FGB dem Kind zuvor kein Anfechtungsrecht zustand.3. Bei der nach § 1600i BGB zu prüfenden Kenntnis von den maßgeblichen Umständen kommt es nicht auf die Kenntnis des Kindes selbst an, sondern auf die Kenntnis des gesetzlichen Vertreters, bei einem nichtehelichen Kind also auf die Kenntnis des Kreisjugendamtes als Amtspfleger