OLG Nürnberg - Beschluss vom 03.08.2021
7 WF 657/21
Normen:
BGB § 1666;
Vorinstanzen:
AG Weißenburg, vom 15.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 AR 9/21

Anfechtung von Zwischenentscheidungen und NebenentscheidungenEinführung der Maskenpflicht und des Abstandsgebots einer Schule

OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.08.2021 - Aktenzeichen 7 WF 657/21

DRsp Nr. 2021/13244

Anfechtung von Zwischenentscheidungen und Nebenentscheidungen Einführung der Maskenpflicht und des Abstandsgebots einer Schule

Gegen eine Verfügung des Amtsgerichts, in der dieses die Anregung eines Vaters ablehnt, aufgrund der Einführung der Maskenpflicht und des Abstandsgebots in der Schule seiner Kinder ein Verfahren gem. § 1666 BGB einzuleiten, ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Tenor

1.

Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die richterliche Verfügung vom 15.06.2021 wird verworfen.

2.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Normenkette:

BGB § 1666;

Gründe

I.

In seinem Schreiben vom 15.04.2021 an das Amtsgericht Weißenburg - Familiengericht - regte der Beschwerdeführer als Vater seiner beiden Kinder E... und B... an, von Amts wegen ein Verfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB zur Beendigung der derzeit bestehenden Maskenpflicht und des Abstandsgebots der Schüler des S...-M...-Gymnasiums in G... zu eröffnen, da diese Maßnahmen das seelische und geistige Wohl seiner Kinder und darüber hinaus das aller weiteren Schulkinder gefährden würden.