Der Kläger wurde am 27.12.1986 als eheliches Kind des Beklagten und seiner Mutter geboren. Unstreitig wußten Vater und Mutter von Anfang an, daß der Kläger nicht vom Beklagten abstammte. Durch Urteil des Amtsgerichts Köln vom 27.5.1991 wurde die Ehe der Eltern geschieden. Das Sorgerecht für den Kläger und seinen älteren Bruder Kim wurde den Eltern gemeinsam übertragen. Die Kinder wuchsen im Haushalt der Mutter auf, die wiederverheiratet ist und aus der zweiten Ehe zwei weitere Kinder hat. Auch der Beklagte ist wiederverheiratet und hat ein Kind aus zweiter Ehe.
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