Die Sache wird dem Amtsgericht - Familiengericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Durchführung des Nicht-/Abhilfeverfahrens betreffend der sofortigen Beschwerden beider Beteiligten zurückgegeben.
I.
Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht - Familiengericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler die Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten Unterhaltsverfahrens zwischen den Beteiligten gegeneinander aufgehoben. Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit seiner sofortigen Beschwerde; die Antragsgegnerin hat sich diesem Rechtsmittel abgeschlossen. Das Familiengericht hat die Rechtsmittel durch Verfügung vom 02.05.2016 "UmA" dem Senat vorgelegt.
II.
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