Der angefochtene Beschluss wird einschließlich des zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht - Familiengericht - Michelstadt zurückverwiesen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben.
Der Beschwerdewert wird auf 4.000,- Euro festgesetzt.
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