I. Auf die Beschwerde des Kindsvaters hin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - München vom 28.08.2009 aufgehoben.
II. Die Sache wird zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - München zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat.
III. Für das Kind Cynthia S. geboren am 10.01.2005, wird Verfahrenspflegschaft angeordnet. Als Verfahrenspflegerin wird Frau Rechtsanwältin Sylvia P., bestellt.
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