Anforderungen an das Vorliegen einer Berufsbetreuung
OLG Köln, Beschluß vom 15.06.1998 - Aktenzeichen 16 Wx 87/98
DRsp Nr. 1998/18669
Anforderungen an das Vorliegen einer Berufsbetreuung
»Bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung, ob eine Betreuung im Rahmen der Berufsausübung oder als bürgerliches Ehrenamt ausgeübt wird, ist auch zu berücksichtigen, daß ein Betreuer erst am Anfang seiner Berufsausübung steht und im Laufe der Zeit die Zahl der Betreuungen und den hierfür erforderlichen Arbeitsaufwand kontinuierlich ausweitet.«