I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt in Gestalt des Aufstockungsunterhalts für die Zeit ab 17.07.2004 in Anspruch. Sie begehrt monatliche Zahlungen in Höhe von 765,00 EUR vom Beklagten.
Die Ehe der Parteien ist vom Amtsgericht Merseburg durch hinsichtlich der Ehescheidung seit dem 10.03.2004 rechtskräftiges Urteil vom 28.01.2004 geschieden worden.
Aus der Ehe der Parteien sind zwei inzwischen volljährige Kinder hervorgegangen, nämlich N. K. , geb. am 27.11.1986, und T. K. , geb. am 07.04.1989.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|