Auf die Beschwerde der Antragsteller wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Waiblingen - Grundbuchamt - vom 17.03.2020 - WBN005
Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Eintragungsanträge vom 16.08.2019 und 10.12.2019 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu bescheiden.
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