OLG Stuttgart - Beschluss vom 18.02.2016
16 UF 195/15
Normen:
BGB § 1568 b;
Fundstellen:
FamRB 2016, 169
FamRZ 2016, 1087
Vorinstanzen:
AG Bad Saulgau, vom 16.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 43/14

Anforderungen an den Nachweis des Eigentums eines Ehegatten hinsichtlich eines gemeinschaftlich angeschafften Pkw

OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.02.2016 - Aktenzeichen 16 UF 195/15

DRsp Nr. 2016/4563

Anforderungen an den Nachweis des Eigentums eines Ehegatten hinsichtlich eines gemeinschaftlich angeschafften Pkw

1. Die Eigentumsvermutung des § 1586b Abs. 2 BGB ist lex specialis zu § 1006 BGB.2. Die Eigentumsvermutung des § 1586b Abs. 2 BGB wird in einer sonstigen Familiensache wegen Schadensersatzes nach unberechtiger Veräußerung von Hausrat entsprechend angewandt.

Tenor

1.

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Bad Saulgau vom 16.07.2015 die Beschwerdegegnerin verpflichtet, an den Beschwerdeführer 6.571,44 € zu zahlen und 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 6.000 € seit dem 20.04.2013 und aus weiteren 571,44 € seit 15.05.2014.

2.

Von den Kosten beider Instanzen trägt die Beschwerdegegnerin 43 %, der Beschwerdeführer trägt 57 %.

3.

Beschwerdewert: 14.000 €

Normenkette:

BGB § 1568 b;

Gründe

I.

Die Beschwerde des Antragstellers richtet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts Bad Saulgau vom 16.7.2015, durch den sein Antrag zurückgewiesen wurde. Der Antragsteller begehrt Schadensersatz von der Antragsgegnerin, mit der er bis zur Ehescheidung am 25.03.2013 fast 20 Jahre lang verheiratet war. Er wirft ihr vor, sein Fahrzeug rechtswidrig verkauft zu haben.

1. 2.