OLG Koblenz - Beschluss vom 04.07.2014
13 WF 614/14
Normen:
BGB § 130;
Vorinstanzen:
AG Lahnstein, vom 23.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 51 F 387/13

Anforderungen an den nachweis des Zugangs eines Schriftstücks

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2014 - Aktenzeichen 13 WF 614/14

DRsp Nr. 2014/17958

Anforderungen an den nachweis des Zugangs eines Schriftstücks

Der Nachweis der Absendung eines einfachen Briefs als Beleg dafür, dass dieser dem Empfänger auch zugegangen ist, reicht auch in Ansehung der wohl zwischenzeitlich geringeren Verlustquote von Briefsendungen nicht aus.

Tenor

1.

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lahnstein vom 23.06.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Der Verfahrenswert der Beschwerde wird auf bis 1.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 130;

Gründe

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.

Es dürfte zwar statthaft sein. Insbesondere dürfte der nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 91a Abs. 2 Satz 2 ZPO bzw. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 99 Abs. 2 Satz 2 ZPO erforderliche fiktive Haupsachebeschwerdewert erreicht sein. Denn vorliegend hat der um Auskunft Nachsuchende das Rechts- mittel eingelegt.