OLG Celle - Beschluss vom 08.10.2018
10 UF 91/18
Normen:
BGB § 1666; BGB § 1666a;
Fundstellen:
FuR 2019, 349
Vorinstanzen:
AG Hannover, vom 13.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 607 F 4588/17

Anforderungen an die Ausgestaltung begleiteten Umgangs fremd untergebrachter Kinder mit ihren Eltern

OLG Celle, Beschluss vom 08.10.2018 - Aktenzeichen 10 UF 91/18

DRsp Nr. 2018/17328

Anforderungen an die Ausgestaltung begleiteten Umgangs fremd untergebrachter Kinder mit ihren Eltern

Der begleitete Umgang von fremduntergebrachten Kindern mit deren Eltern hat sich an den individuellen Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der bei getrenntlebenden Eltern entwickelten Grundzüge zu orientieren. In der Regel genügt es wegen des kindlichen Zeitempfindens nicht, dass nur einmal monatlich Umgang zwischen einem Kleinstkind und seiner Mutter stattfindet.

Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 13. April 2018 wird mit folgender Berichtigung in Abs. 1 des Tenors, welcher künftig wie folgt lautet, zurückgewiesen:

Der Mutter wird die elterliche Sorge für Q. E., geboren am ... 2017, entzogen.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1666; BGB § 1666a;

Gründe:

I.