DDR: FGB § 39; DDR: ZPO § 151, § 152, § 157 ; EinigungsV Art. 8, Anlage I Kap III A III Nr. 5 lit. g, Nr. 28 lit. i; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1993, 179
FamRZ 1993, 1192
Vorinstanzen:
BezirksG Potsdam,
KreisG Potsdam,
Anforderungen an die Begründung .... Berufung gegen ein Urteil des Kreisgerichts
BGH, Urteil vom 10.02.1993 - Aktenzeichen XII ZR 263/91
DRsp Nr. 1994/3721
Anforderungen an die Begründung .... Berufung gegen ein Urteil des Kreisgerichts
Wurde seitens einer Partei nach dem früheren Prozeßrecht der DDR noch vor dem Beitritt der DDR Berufung gegen ein Urteil des Kreisgerichtes eingelegt, und wurden von dem Berufungsführer in einem Schriftsatz sachliche Einwendungen, die zwar nicht sehr präzise, aber hinreichend deutlich waren, gegen die Begründung des angefochtenen Urteils vorgebracht, so kann hierin eine ausreichende Berufungsbegründung gesehen werden.
Normenkette:
DDR: FGB § 39; DDR: ZPO § 151, § 152, § 157 ; EinigungsV Art. 8, Anlage I Kap III A III Nr. 5 lit. g, Nr. 28 lit. i; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 ;
Tatbestand:
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