OLG München - Beschluss vom 10.12.2014
12 UF 1326/14
Normen:
FamFG § 117 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG München, vom 28.07.2014

Anforderungen an die Begründung der Beschwerde gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen ausländischen Unterhaltstitel

OLG München, Beschluss vom 10.12.2014 - Aktenzeichen 12 UF 1326/14

DRsp Nr. 2015/10225

Anforderungen an die Begründung der Beschwerde gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen ausländischen Unterhaltstitel

Da die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen ausländischen Unterhaltstitel materiell-rechtlich dem Familienrecht unterfällt, gilt für die Begründung der Beschwerde gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel § 117 FamFG. Dies bedeutet, dass die Beschwerde zu verwerfen ist, wenn sie nicht innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist begründet worden ist.

Tenor

1.

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 28.7.2014 wird verworfen.

2.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Normenkette:

FamFG § 117 Abs. 1;

Gründe

I.