I. Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, dass ihm das Sorgerecht für seinen Sohn nicht nach § 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB übertragen wurde.
1. Aus der Beziehung des Beschwerdeführers und der Kindesmutter ging im Oktober 2003 das verfahrensbetroffene Kind hervor, für das die Mutter mangels Abgabe einer Sorgeerklärung allein sorgeberechtigt war. Die Mutter hat ein weiteres Kind - eine 1995 geborene Tochter - aus erster, geschiedener Ehe.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|