I. Das Amtsgericht (Familiengericht) hat durch Verbundurteil die Ehe der Parteien geschieden, das Verfahren über den Versorgungsausgleich abgetrennt und den Beklagten zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt verurteilt. Das Urteil wurde in dem zunächst auf den 2. April 2001 anberaumten und sodann auf den 23. April 2001 verlegten Verkündungstermin, von dem der Prozeßbevollmächtigte des Beklagten Kenntnis hatte, durch Bezugnahme auf das dem Verkündungsprotokoll anliegende Urteil verkündet, dem Beklagten aber zunächst nicht zugestellt.
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