Anforderungen an die Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine Berufung
OLG Dresden, Beschluss vom 30.07.2003 - Aktenzeichen 10 UF 447/03
DRsp Nr. 2004/15180
Anforderungen an die Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine Berufung
»Das Gesuch einer anwaltlich vertretenen Partei um Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Berufung muss wenigstens stichwortartig darlegen, warum und in welchen Punkten das anzufechtende Urteil unrichtig sein soll (wie OLG Celle, MDR 2003, 470).«