OLG Dresden - Beschluss vom 30.07.2003
10 UF 447/03
Normen:
ZPO § 114 § 119 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 121

Anforderungen an die Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine Berufung

OLG Dresden, Beschluss vom 30.07.2003 - Aktenzeichen 10 UF 447/03

DRsp Nr. 2004/15180

Anforderungen an die Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine Berufung

»Das Gesuch einer anwaltlich vertretenen Partei um Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Berufung muss wenigstens stichwortartig darlegen, warum und in welchen Punkten das anzufechtende Urteil unrichtig sein soll (wie OLG Celle, MDR 2003, 470).«

Normenkette:

ZPO § 114 § 119 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 121