Die Beschleunigungsbeschwerde der Kindeseltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 07.06.2017 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kindeseltern.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 1.000,00 festgesetzt.
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