1.
Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 15.03.2011 wird von Amts wegen im Rubrum des Beschlusses dahingehend berichtigt, dass es unter „Beteiligte“ anstelle der „I AG“ heißen muss :
I Pensionskasse, C-Straße, G (Mitgliedsnummer #####)
2.
Die Beschwerde der I Pensionskasse vom 18.04.2011 wird kostenpflichtig verworfen.
3.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
I.
Das Rubrum des amtsgerichtlichen Beschlusses war wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß § 42 FamFG wie aus dem Beschlusstenor ersichtlich zu ändern.
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