OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 29.06.2011
20 W 278/11
Normen:
GBO § 18; GBO § 29; BGB § 158; BGB § 163; BGB § 1896;
Vorinstanzen:
AG Offenbach am Main, vom 03.05.2011
AG Offenbach am Main, vom 14.06.2011

Anforderungen an die Bestimmtheit einer im Außenverhältnis unbedingt, aber im Innenverhältnis beschränkt erteilten Vorsorgevollmacht

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.06.2011 - Aktenzeichen 20 W 278/11

DRsp Nr. 2011/17017

Anforderungen an die Bestimmtheit einer im Außenverhältnis unbedingt, aber im Innenverhältnis beschränkt erteilten Vorsorgevollmacht

1. Bei Gestaltung der Vorsorgevollmacht in der Weise, dass der Vollmachtgeber die Vorsorgevollmacht unbedingt erteilt und den Bevollmächtigten intern anweist, dass grundsätzlich erst bei Eintritt des Vorsorgefalles (Betreuungsbedürftigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit) von der Vollmacht Gebrauch gemacht werden darf - wie in vorliegenden Fall durch die eingangs der Urkunde aufgeführte Bedingung des Eintritts des Vorsorgefalls -, muss der Vollmachtstext eindeutig ergeben, dass die Anweisung bzw. die Bedingung nur im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten gilt. 2. Ist der Vollmachtstext insoweit nicht eindeutig bzw. bestehen berechtigte Zweifel, so kann vom Grundbuchamt eine klarstellende zusätzliche Erklärung des Vollmachtgebers in der Form des § 29 GBO verlangt werden, aus der sich ergibt, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt werden sollte oder der Nachweis, dass die Voraussetzungen für das Gebrauchmachen der Vollmacht (Vorsorgefall) erfüllt sind.