Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 08.05.2014 gegen den am 07.04.2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts - Siegburg vom 05.04.2014,
Der Beteiligte zu 3) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Am 25.02.2013 ist Frau J.R. (im Folgenden: Erblasserin) verstorben. Sie war verwitwet. Ihr Ehemann X.R. ist am 26.11.1984 vorverstorben. Ihr einiges Kind, Herr E.R., ist am 09.03.1997 verstorben; er hinterlässt eine Tochter, Frau O.R.. Die Beteiligte zu 1) ist eine Nichte der Erblasserin, der Beteiligte zu 2) ist der Ehemann der Beteiligten zu 1). Der Beteiligte zu 3) ist ein ehemaliger Nachbar der Erblasserin.
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