Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zurückverwiesen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
Der Beteiligten zu 1. wird Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... bewilligt.
Der Beschwerdewert wird auf 1.500 € festgesetzt.
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