Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leonberg vom 17.08.2017 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
4.Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 3.472,00 €
I.
Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung des Antragstellers, der Antragsgegnerin weiterhin Altersvorsorgeunterhalt zu bezahlen.
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