Die Klägerin verlangt von der Beklagten aus abgetretenem Recht im Wege einer Teilklage die Rückzahlung zweier Darlehen. Die Beklagte erhebt die Einrede der Verjährung.
Die Beklagte unterhielt bei der Rechtsvorgängerin der S. AG zwei Konten zur Stamm-Nr. ..., die am 10. Dezember 1999 mit 1.116,18 DM (Endziffer 00) und mit 680.373,18 DM (Endziffer 01) im Soll standen und von der Bank mit Schreiben vom 10. Dezember 1999 gekündigt wurden. Mit Schreiben vom 29. März 2004 forderte die Klägerin, die ein Inkassounternehmen betreibt, die Beklagte erfolglos zur Zahlung einer Hauptforderung von 347.928,69 EUR nebst Verzugszinsen von 116.630,23 EUR und eines Bearbeitungsentgelts von 2.426 EUR auf. Die Klägerin behauptet, die S. AG habe ihr die Forderung am 29. März 2004 zur Einziehung abgetreten.
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