Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 16. Senats - Senat für Familiensachen - des Kammergerichts in Berlin vom 12. Januar 2009 aufgehoben, soweit seine gegen die Kläger zu 2 und 3 gerichtete Berufung als unzulässig verworfen wurde.
Der Rechtsstreit wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|