Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarlouis vom 12. März 2009 - 21 F 564/08 KI - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Die Antragsgegnerin ist aus einer nichtehelichen Verbindung des Antragstellers mit der zwischenzeitlich verstorbenen Mutter der Antragsgegnerin hervorgegangen. Die Trennung der Kindeseltern erfolgte im Sommer 1991, von der Schwangerschaft erfuhr der Antragsteller nach der Trennung. Der Kläger erkannte die Vaterschaft an.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|