OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 15.08.2017
5 WF 166/17
Normen:
PKHFV § 2 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Offenbach am Main, vom 09.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 318 F 1494/16

Anforderungen an die Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe bei Bezug von SGB-II-Leistungen

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.08.2017 - Aktenzeichen 5 WF 166/17

DRsp Nr. 2017/12334

Anforderungen an die Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe bei Bezug von SGB-II -Leistungen

Es kann dahin gestellt bleiben, ob die Regelung des § 2 Abs. 2 PKHFV, wonach ein Empfänger von SGB-II -Leistungen von der Ausfüllung der Abschnitte E-J des PKH-VKH-Vordrucks befreit ist, auch auf einen Empfänger von SGB-II -Leistungen anwendbar ist. Denn auch diese ist gem. § 2 Abs. 2 PKHFV verpflichtet, der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse den zur Zeit der Antragstellung aktuellen Leistungsbescheid beizufügen (hier: nicht erfolgt).

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

PKHFV § 2 Abs. 2;

Gründe