OLG Saarbrücken - Beschluss vom 31.05.2012
6 UF 20/12
Normen:
BGB § 1632 Abs. 4; BGB § 1666; BGB § 1666a; FamFG § 29 Abs. 3; FamFG § 159;
Fundstellen:
FamRZ 2013, 389
Vorinstanzen:
AG Merzig, vom 27.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 30 F 138/11

Anforderungen an die Darstellung des Inhalts der Kindesanhörung; Kriterien für die Entscheidung über den Aufenthalt zweier 14 und 15 Jahre alter Kinder

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31.05.2012 - Aktenzeichen 6 UF 20/12

DRsp Nr. 2012/19823

Anforderungen an die Darstellung des Inhalts der Kindesanhörung; Kriterien für die Entscheidung über den Aufenthalt zweier 14 und 15 Jahre alter Kinder

1. Der wesentliche Inhalt der Kindesanhörung kann - außer in der Sitzungsniederschrift oder einem gesonderten Aktenvermerk - auch im tatbestandlichen Teil der die Instanz abschließenden Entscheidung wiedergegeben werden. Dann muss das Anhörungsergebnis aber vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts dargestellt werden.