AG Merzig, vom 27.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 30 F 138/11
Anforderungen an die Darstellung des Inhalts der Kindesanhörung; Kriterien für die Entscheidung über den Aufenthalt zweier 14 und 15 Jahre alter Kinder
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31.05.2012 - Aktenzeichen 6 UF 20/12
DRsp Nr. 2012/19823
Anforderungen an die Darstellung des Inhalts der Kindesanhörung; Kriterien für die Entscheidung über den Aufenthalt zweier 14 und 15 Jahre alter Kinder
1. Der wesentliche Inhalt der Kindesanhörung kann - außer in der Sitzungsniederschrift oder einem gesonderten Aktenvermerk - auch im tatbestandlichen Teil der die Instanz abschließenden Entscheidung wiedergegeben werden. Dann muss das Anhörungsergebnis aber vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts dargestellt werden.
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