OLG Thüringen - Beschluss vom 28.08.2012
1 UF 613/11
Normen:
VersAusglG § 19 Abs. 3; FamFG § 224 Abs. 4;
Vorinstanzen:
AG Jena, vom 20.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 47 F 69/11

Anforderungen an die Entscheidung über ausländische Versorgungsanwartschaften

OLG Thüringen, Beschluss vom 28.08.2012 - Aktenzeichen 1 UF 613/11

DRsp Nr. 2013/1971

Anforderungen an die Entscheidung über ausländische Versorgungsanwartschaften

Bezüglich der ausländischen Anrechte des Antragsgegners genügt eine entsprechende Dokumentation in den Gründen. Es erfolgt keine Feststellung in der Beschlussformel, dass in Bezug auf das Anrecht des ausländischen Versorgungsträgers kein Wertausgleich erfolgt.

I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Jena vom 20.09.2011 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (VSNR: ...) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 1,9992 Entgeltpunkten (Ost) auf das vorhandene Konto (VSNR.:) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31.01.2011, übertragen.

2. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (VSNR.: ...) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 0,9939 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto (VSNR.: ...) bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, bezogen auf den 31.01.2011, übertragen.