Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Ettlingen vom 29.04.2020, Az.
Das Verfahren wird zur weiteren Prüfung und Entscheidung über das Verfahrenskostenhilfegesuch der Antragstellerin an das Amtsgericht - Familiengericht - Ettlingen zurückverwiesen.
2.Eine Gerichtsgebühr wird nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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