I. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Erfurt vom 20.04.2012, Az. 34 F 543/11 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Gegen den Schuldner wird wegen Nichtvornahme der Auskunftserteilung über sein Einkommen aus
- nicht selbständiger Tätigkeit im Zeitraum 01.10.2009 bis 30.09.2010;
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