Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 28. Juli 2009 wird mit den diesem zugrundeliegenden Feststellungen a u f g e h o b e n und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken z u r ü c k v e r w i e s e n.
I. Mit Urteil vom 3. März 2009 hat das Amtsgericht St. Ingbert den Angeklagten vom Vorwurf der Verletzung der Unterhaltspflicht freigesprochen. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Durch das angefochtene Urteil hat das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert aufgehoben, den Angeklagten wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Das Landgericht hat folgenden Sachverhalt festgestellt:
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