OLG Saarbrücken - Beschluss vom 03.12.2009
Ss 104/09 (113/09)
Normen:
StGB § 170 Abs. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2010, 1018
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 28.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ns 81/09

Anforderungen an die Feststellung der gesetzlichen Unterhaltspflicht im Rahmen des § 170 StGB

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.12.2009 - Aktenzeichen Ss 104/09 (113/09)

DRsp Nr. 2010/5270

Anforderungen an die Feststellung der gesetzlichen Unterhaltspflicht im Rahmen des § 170 StGB

Der Tatbestand des § 170 StGB setzt eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des bürgerlichen Rechts voraus, die der Strafrichter selbstständig und ohne Bindung an zivilrechtliche Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners der Höhe nach festzustellen hat.

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 28. Juli 2009 wird mit den diesem zugrundeliegenden Feststellungen a u f g e h o b e n und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken z u r ü c k v e r w i e s e n.

Normenkette:

StGB § 170 Abs. 1;

Gründe:

I. Mit Urteil vom 3. März 2009 hat das Amtsgericht St. Ingbert den Angeklagten vom Vorwurf der Verletzung der Unterhaltspflicht freigesprochen. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Durch das angefochtene Urteil hat das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert aufgehoben, den Angeklagten wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Das Landgericht hat folgenden Sachverhalt festgestellt: