Auf die Erinnerung der Mutter des betroffenen Kindes wird der Kostenansatz des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 15. September 2014 (Rechnungsnummer: ...; KSB-Nummer ..., Sollstellung durch LJK 18. September 2014) dahingehend abgeändert, dass die Mutter des betroffenen Kindes der Staatskasse 350 Euro zu erstatten hat.
I.
Aufgrund der Anregung des Ergänzungspflegers des betroffenen Kindes S... D..., geb. am ... , hat das Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf. unter dem Aktenzeichen 4 F 132/11 ein Verfahren wegen elterlicher Sorge eingeleitet. Mit Beschluss vom 19. April 2011 bestellte das Amtsgericht in diesem Verfahren Frau Dipl.-Soz. Päd.A... D... Z... zur Verfahrensbeiständin für das Kind und übertrug ihr auch die Aufgabe, mit den Eltern, der Pflegemutter sowie weiteren Bezugspersonen des Kindes Gespräche zu führen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|