1. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der seinen Festsetzungsantrag vom 7. März 2019 zurückweisende Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin und das Verfahren, auf dem er beruht, aufgehoben und die Sache zur erneuten Bearbeitung an das Amtsgericht Neuruppin zurückverwiesen.
2. Kosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.434,88 € festgesetzt.
I.
Der Beschwerdeführer war durch Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 26. März 2018 (Bl. 1 ff.) als Umgangspfleger eingesetzt und am 18. April 2018 zum Umgangspfleger bestellt worden (Bl. 10 f.). Das Amtsgericht hat die Umgangspflegschaft durch Beschluss vom 5. März 2019 wieder aufgehoben (Bl. 44 f.).
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