Der Antrag des Antragstellers auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts betreffend das am ... geborene Kind J. auf ihn allein und Begründung des gemeinsamen Sorgerechts mit der Kindesmutter im Übrigen wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für die erste Instanz und das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Seine außergerichtlichen Kosten hat jeder Beteiligte selbst zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000 EUR festgesetzt.
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