Auf die als Beschwerde zu behandelnden Einwendungen (gegen den Antrag des Antragstellers vom 20.11.2017) des Antragsgegners vom 30.01.2018 wird der auf den 15.01.2018 datierte Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Dem Antragsgegner wird geboten, an den Antragsteller
a)für den Zeitraum Juni 2017 bis August 2018 insgesamt € 2.690,00 sowie
b)
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