Anforderungen an die Form von Anträgen im FGG-Verfahren
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.09.2002 - Aktenzeichen 1 WF 157/02
DRsp Nr. 2004/8807
Anforderungen an die Form von Anträgen im FGG -Verfahren
Im FGG -Verfahren bedarf es zur wirksamen Stellung von Anträgen nicht der formstrengen Anforderungen des Zivilprozessrechts. Vielmehr sind Anträge wirksam gestellt, wenn diese sich aus dem Gericht eingereichten Schriftstücken zuverlässig entnehmen lassen.