Die Klägerin nimmt den Beklagten im Wege der Abänderungsklage auf Zahlung höheren Trennungs- und Kindesunterhalts in Anspruch.
Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute, zwischen denen ein Scheidungsverfahren rechtshängig ist. Aus der Ehe sind die Kinder Alexander, geboren am 23. Januar 1987, und Melanie, geboren am 14. März 1990, hervorgegangen, die sich in der Obhut der Klägerin befinden. Das Kind Melanie ist an Diabetes erkrankt und in streitigem Umfang erhöht betreuungsbedürftig.
In einem vorausgegangenen Verfahren haben die Parteien vor dem Oberlandesgericht am 19. Juni 1998 einen Vergleich geschlossen, nach dem sich der Beklagte u.a. verpflichtete, an die Klägerin Trennungsunterhalt in Höhe von monatlich 1.200 DM und für die Kinder jeweils monatlich 450 DM abzüglich des hälftigen Kindergeldes zu zahlen.
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