OLG Rostock - Urteil vom 02.06.2003
11 UF 14/03
Normen:
BGB § 1600 § 1600b ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 479

Anforderungen an die Kenntnis der die Nichtvaterschaft begründenden Umstände

OLG Rostock, Urteil vom 02.06.2003 - Aktenzeichen 11 UF 14/03

DRsp Nr. 2004/19879

Anforderungen an die Kenntnis der die Nichtvaterschaft begründenden Umstände

Der Anfechtungsberechtigte muß volle oder sichere Kenntnis von dem für die Nichtvaterschaft sprechenden objektiven Umständen haben. Ist dies der Fall, genügt der objektive Verdacht der Nichtvaterschaft, d.h. dass aus der Sicht eines verständigen, medizinisch-naturwissenschaftlich nicht vorgebildeten Laien die Vaterschaft ernstlich in Frage gestellt ist bzw. die Nichtvaterschaft nicht gänzlich fernliegt.

Normenkette:

BGB § 1600 § 1600b ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 479