OLG Düsseldorf - Beschluss vom 21.11.2017
II-1 UF 148/17
Normen:
HKÜ Art. 13 Abs. 1 Buchst. a;
Fundstellen:
FamRB 2018, 98
FamRZ 2018, 760
NJW-RR 2018, 258
Vorinstanzen:
AG Düsseldorf, vom 14.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 258 F 92/17

Anforderungen an die nachträgliche Genehmigung einer widerrechtlichen Verbringung des Kindes durch den die Rückführung verlangenden Elternteil

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.2017 - Aktenzeichen II-1 UF 148/17

DRsp Nr. 2018/2658

Anforderungen an die nachträgliche Genehmigung einer widerrechtlichen Verbringung des Kindes durch den die Rückführung verlangenden Elternteil

Hat der andere Elternteil klar zum Ausdruck gebracht, dass ein dauerhafter Aufenthalt der Kinder in Deutschland auch seinem Willen entspreche, so ist dies als Genehmigung des Verbringens oder Zurückhaltens des Kindes i.S. von Art. 13 Abs. 1 lit. a HKÜ einzuordnen.

Tenor

I.

Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 14.09.2017 wird auf ihre, der Kindesmutter, Kosten zurückgewiesen.

II.

Das Verfahrenskostenhilfegesuch der Kindesmutter für ihre Beschwerde wird zurückgewiesen.

III.

Dem Kindesvater wird für die Verteidigung gegen die Beschwerde der Kindesmutter unter Beiordnung von Rechtsanwältin C in Stadt 2 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

IV.

Beschwerdewert: 5.000 €.

Normenkette:

HKÜ Art. 13 Abs. 1 Buchst. a;

Gründe

I.