I. Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1. und 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rüsselsheim vom 5. November 2021
wird dieser
a u f g e h o b e n.
Das Verfahren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Rüsselsheim
z u r ü c k v e r w i e s e n.
II. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
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