OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 10.07.2018
2 M 44/18
Normen:
GG Art. 6 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 60a Abs. 2 Nr. 1; BGB § 1597 Abs. 1; BGB § 1598 Abs. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2019, 42
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 18.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 B 99/18

Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung für einen gambischen Staatsanghörigen bei Bestehen einer Vaterschaft zu einem deutschen Kleinkind; Rechtsfolgen bei Zweifeln der zuständigen Behörde an einer formell wirksamen Vaterschaftsanerkennung aufgrund der Verwendung falscher Personalien des biologischen Vaters

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.07.2018 - Aktenzeichen 2 M 44/18

DRsp Nr. 2018/9699

Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung für einen gambischen Staatsanghörigen bei Bestehen einer Vaterschaft zu einem deutschen Kleinkind; Rechtsfolgen bei Zweifeln der zuständigen Behörde an einer formell wirksamen Vaterschaftsanerkennung aufgrund der Verwendung falscher Personalien des biologischen Vaters

1. Ein Verstoß gegen das Formerfordernis der öffentlichen Beurkundung nach § 1597 Abs. 1 BGB und damit ein zur Unwirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung liegender Mangel im Sinne von § 1598 Abs. 1 BGB liegt nicht schon dann vor, wenn der Anerkennende seine wahren Personalien nicht nachweisen kann oder die von ihm im Rechtsverkehr laufend verwendeten Alias-Personalien angibt (vgl. BayObLG, Beschl. v. 16.11.2004 - 1Z BR 087/04 -, juris, RdNr. 15).2. Die gewachsene Einsicht in die Bedeutung des Umgangsrechts eines Kindes mit beiden Elternteilen ist bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die die tatsächliche Ausübung des Umgangsrechts berühren, zu beachten. Dabei ist zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.01.2011 - 1 C 1.10 - juris, RdNr. 33, m.w.N.).

Normenkette:

GG Art. 6 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 60a Abs. 2 Nr. 1; BGB § 1597 Abs. 1; BGB § 1598 Abs. 1;

Gründe

I.