VG Magdeburg, vom 18.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 B 99/18
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung für einen gambischen Staatsanghörigen bei Bestehen einer Vaterschaft zu einem deutschen Kleinkind; Rechtsfolgen bei Zweifeln der zuständigen Behörde an einer formell wirksamen Vaterschaftsanerkennung aufgrund der Verwendung falscher Personalien des biologischen Vaters
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.07.2018 - Aktenzeichen 2 M 44/18
DRsp Nr. 2018/9699
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung für einen gambischen Staatsanghörigen bei Bestehen einer Vaterschaft zu einem deutschen Kleinkind; Rechtsfolgen bei Zweifeln der zuständigen Behörde an einer formell wirksamen Vaterschaftsanerkennung aufgrund der Verwendung falscher Personalien des biologischen Vaters
1. Ein Verstoß gegen das Formerfordernis der öffentlichen Beurkundung nach § 1597 Abs. 1BGB und damit ein zur Unwirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung liegender Mangel im Sinne von § 1598 Abs. 1BGB liegt nicht schon dann vor, wenn der Anerkennende seine wahren Personalien nicht nachweisen kann oder die von ihm im Rechtsverkehr laufend verwendeten Alias-Personalien angibt (vgl. BayObLG, Beschl. v. 16.11.2004 - 1Z BR 087/04 -, juris, RdNr. 15).2. Die gewachsene Einsicht in die Bedeutung des Umgangsrechts eines Kindes mit beiden Elternteilen ist bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die die tatsächliche Ausübung des Umgangsrechts berühren, zu beachten. Dabei ist zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.01.2011 - 1 C 1.10 - juris, RdNr. 33, m.w.N.).