Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten zu 3) bis 5) sind die Töchter des Betroffenen und seiner am 23.04.2004 verstorbenen Ehefrau.
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