I. Die Beteiligten streiten darüber, wer von ihnen Erbe nach dem eingangs bezeichneten Erblasser geworden ist.
Die Beteiligte zu 2) beruft sich als Schwester des Erblassers auf ein gesetzliches Erbrecht, die Beteiligte zu 1) leitet ein Erbrecht aus einem handschriftlichen Testament des Erblassers vom 3.11.1992 ab.
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