OLG Köln - Beschluß vom 26.06.1996
2 Wx 19/96
Normen:
FGG § 12 § 15 ; ZPO § 412 Abs. 1 ; StPO § 244 Abs. 4 S. 2 ;

Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Nachlaßgerichts betreffend die Echtheit des Testaments

OLG Köln, Beschluß vom 26.06.1996 - Aktenzeichen 2 Wx 19/96

DRsp Nr. 1997/2055

Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Nachlaßgerichts betreffend die Echtheit des Testaments

Ob im Anschluß an ein im Erbscheinsverfahren zur Echtheit der auf einem Testament befindlichen Unterschrift vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten weitere Gutachten einzuholen sind, hat das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Gericht, das sich aufgrund des bereits erstatteten Gutachtens eine positive Überzeugung gebildet hat, einen Antrag des Beteiligten auf Aktenversendung zum Zwecke der Einholung eines privaten Gegengutachtens abgelehnt und in der Sache entscheidet.«

Normenkette:

FGG § 12 § 15 ; ZPO § 412 Abs. 1 ; StPO § 244 Abs. 4 S. 2 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, wer von ihnen Erbe nach dem eingangs bezeichneten Erblasser geworden ist.

Die Beteiligte zu 2) beruft sich als Schwester des Erblassers auf ein gesetzliches Erbrecht, die Beteiligte zu 1) leitet ein Erbrecht aus einem handschriftlichen Testament des Erblassers vom 3.11.1992 ab.