Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Osnabrück vom 9.11.2011 wird aufgehoben. Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Beschwerde zu befinden hat.
Den Beteiligten zu 3) und 4) wird für die Beschwerdeinstanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt G..., O..., Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Mit seiner Entscheidung vom 9.11.2011 hat das Amtsgericht den Antrag der beteiligten Kindeseltern auf Einräumung eines Umgangsrechts mit den im Rubrum genannten Kindern zurückgewiesen. Dabei hat es zur Begründung auf eine dem Beschluss beigefügte Anlage verwiesen.
Hiergegen wenden sich die Kindeseltern mit ihrer Beschwerde, mit der sie rügen, dass der Beschluss keine ordnungsgemäße Begründung enthalte. Überdies sei die Entscheidung auch sachlich nicht zutreffend.
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