OLG Brandenburg - Beschluss vom 15.11.2017
13 WF 265/17
Normen:
ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; ZPO § 115;
Fundstellen:
FuR 2018, 604
Vorinstanzen:
AG Zossen, vom 13.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 401/17

Anforderungen an die Vollständigkeit und Richtigkeit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Prozesskostenhilfe

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2017 - Aktenzeichen 13 WF 265/17

DRsp Nr. 2018/11692

Anforderungen an die Vollständigkeit und Richtigkeit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Prozesskostenhilfe

An die Vollständigkeit und Richtigkeit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind hohe Anforderungen zu stellen. Alle mit dem Erklärungsformular gestellten Fragen hat der Antragsteller zu beantworten, indem er sämtliche Formularfelder ausfüllt und auf diese Weise erklärte Angaben mit Belegen glaubhaft macht. Der Formularzwang dient der einfachen und vollständigen Prüfung, nicht der einfachen Begründung einer Ablehnung. Fehlt eine Angabe, die mit sehr überschaubarem Aufwand aus den vollständig vorgelegten Belegen ermittelt werden kann, und ist dieser Mangel als Ausnahme in einem sonst gründlich und sorgfältig ausgefüllten Formular zu erkennen, so darf darauf die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe nicht gestützt werden.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 13. September 2017 aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Zossen zurückverwiesen.

Normenkette:

ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; ZPO § 115;

Gründe: