Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bayreuth vom 25. Februar 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Landgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 638 €
I.
Der Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Betreuer) wurde im Mai 2012 zum Berufsbetreuer des Betroffenen bestellt. Die Betreuung umfasst unter anderem die Aufgabenkreise der Gesundheits- und der Vermögenssorge, der Aufenthaltsbestimmung, der Wohnungsangelegenheiten und der Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen sowie Renten- und Sozialleistungsträgern.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|